Da die Anlage im Jahr 2017 in Betrieb genommen und am 1. Oktober 2020 durch die Polizei ausgehoben wurde, wird dem Beschuldigten nur der volle Ertrag von zwei Jahren von Fr. 104'000.00 bis 156'000.00 angelastet, zumal er auch noch selber konsumiert hat. Von diesem Betrag konnten Fr. 51’000.00 in bar anlässlich der Hausdurchsuchung aufgefunden und sichergestellt werden.