Zugunsten des Beschuldigten wird dabei mit bloss 4 Ernten pro Jahr gerechnet.) Ausgehend von einem Verkaufserlös von Fr. 4'000.00 bis 6'000.00 pro Kilogramm hat der Beschuldigte damit einen Jahresumsatz Fr. 52'000.00 - 78'000.00 erwirtschaftet. Da die Anlage im Jahr 2017 in Betrieb genommen und am 1. Oktober 2020 durch die Polizei ausgehoben wurde, wird dem Beschuldigten nur der volle Ertrag von zwei Jahren von Fr. 104'000.00 bis 156'000.00 angelastet, zumal er auch noch selber konsumiert hat.