2.2.3 Erwägungen des Obergerichts Mit Schreiben vom 4. Juni 2020 erstattete das Staatssekretariat für Wirtschaft Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241). Gestützt auf den Hausdurchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 23. September 2020 wurde am Morgen des 1. Oktobers 2020 am Wohnort des Beschuldigten eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurde im Kellergeschoss, versteckt in drei Räumen, eine professionell eingerichtete lndoor-Hanf-Anlage vorgefunden. Im Anschluss an die Hausdurchsuchung wurde der Beschuldigte zwecks Durchführung der polizeilichen Befragung wegen Widerhandlung