Zwar sei von Gewerbsmässigkeit keine Rede gewesen, aber es seien mehrere Fragen gestellt worden, die den Vorwurf eines Verkaufs beinhaltet hätten. Dementsprechend sei klar eine Tendenz sichtbar gewesen, dass die Strafbehörden den Vorwurf der Gewerbsmässigkeit weiterverfolgen würden, was eine notwendige Verteidigung zur Folge gehabt hätte.