F. Von Amtes wegen wurde ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten (act. 5.2) sowie seine aktuellen Steuerunterlagen eingeholt (act. 5.3). Anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung vom 4. Dezember 2024 wurde eine Einvernahme des Beschuldigten durchgeführt (act. 7.1). Erwägungen: