4. In Abweichung des erstinstanzlichen Urteilsspruchs Ziffer 5 seien die Anwaltskosten und die Kosten des Verfahrens bestehend aus den Untersuchungs- und Anklagekosten von CHF 3'375.00 (CHF 710.00 Unkosten der Polizei, CHF 665.00 Kosten für das Kurzgutachten des FOR, CHF 2'000.00 Gebühren der Staatsanwaltschaft) den bisherigen Gerichtskosten von CHF 2'000.00 (ohne Kosten für die Redaktion, Ausfertigung und Versand des begründeten Entscheids) sowie weiteren CHF 1'150.00 für die Begründung des Entscheides vollumfänglich dem Staat aufzuerlegen.