D. Der Beschuldigte stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (act. 2.2): 1. Die Ziffern 1., 2.1, 2.2, 3.2, 5., 6.1 und 6.2 des gegen A.___ ergangenen Urteilsspruchs vom 15. November 2023 seien aufzuheben. 2. In Abweichung des erstinstanzlichen Urteilsspruchs Ziffern 1., 2.1 und 2.2 sei A.___ vom Vorwurf der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Anbau, Veräusserung, Besitz und Aufbewahrung von Betäubungsmitteln nach Art. 19 Abs. 2 lit. a, c und d i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. c BetmG freizusprechen.