7./8. Rechtsmittelbelehrung und Eröffnung […]» B. Gegen dieses Urteil meldete A.___ (nachfolgend: Beschuldigter) am 27. November 2023 die Berufung an (act. 01.22 LG). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung erklärte er am 1. März 2024 die Berufung (act. 2.1). Die Staatsanwaltschaft reichte am 28. März 2024 die Anschlussberufung ein (act. 3.1). C. Am 23. Oktober 2024 wurden die Parteien zur mündlichen Berufungsverhandlung vorgeladen (act. 1.4). Die Berufungsverhandlung fand am 4. Dezember 2024 in Anwesenheit des Beschuldigten, seines Verteidigers und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft statt (act. 7.1).