3. 3.1 Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Ersatzforderung in der Höhe von CHF 53'000.-- wird abgewiesen. 3.2 Der sichergestellte und beschlagnahmte Bargeldbetrag in der Höhe von CHF 51'000.-- wird zugunsten des Staates eingezogen. 4. Das DNA-Profil des Beschuldigten (PCN 32 501302 95) ist per 15. November 2033 zu löschen, sofern dieser Entscheid in Rechtskraft erwächst.