A.___ hat die Busse zu bezahlen. Bezahlt sie die Busse schuldhaft nicht, so tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen. 5. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: CHF 2'925.00 Kosten Vorinstanz CHF 2'700.00 Gerichtsgebühr Rechtsmittelverfahren CHF 300.00 Barauslagen pauschal CHF 5'925.00 Total, hat A.___ zu tragen. 6. Eröffnung - Beschuldigte/Berufungsklägerin, vertr. durch RA lic. iur. Katja Ammann - Staatsanwaltschaft/Anschlussberufungsklägerin