Ausserdem seien kaum schlechtere Wetterverhältnisse als am Unfalltag denkbar. Schliesslich sei auch die überdurchschnittlich grobe Fahrlässigkeit, welche die Beschuldigte an den Tag gelegt habe, mit mehr als fünf Tagessätzen zu bestrafen. Die Tagessatzhöhe von CHF 100.00 sei zu bestätigen.