6.1 Vorbringen der Staatsanwaltschaft Die Staatsanwaltschaft erhebt im Rechtsmittelverfahren Anschlussberufung gegen die Strafzumessung. Sie beantragt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à CHF 100.00 bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse in der Höhe von CHF 1'250.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe sei auf 13 Tage festzusetzen. Zur Begründung führt sie an, die Beschuldigte zeige sich äusserst uneinsichtig, sei im bisherigen Strafverfahren nicht ansatzweise reuig und versuche die Schuld auf den Sattelmotorfahrzeuglenker abzuschieben. Dieses Verhalten sei straferhöhend zu berücksichtigen. Ausserdem seien kaum schlechtere Wetterverhältnisse als am Unfalltag denkbar.