Die Beschuldigte beanstandet weiter, entgegen der Auffassung der Vorinstanz habe sie kurz vor dem Unfall erfolgreich einen Schleuderkurs absolviert und seit der Autoprüfung bereits Tausende Kilometer mit dem Auto zurückgelegt. Nach dem Rutschen ein bis zwei Kilometer vor der Kollision habe sie ihr Tempo auf 30 bis 40 km/h reduziert. Im Kurs habe sie gelernt, man komme automatisch ins Rutschen, wenn man langsamer sei oder bremse. Dieses Argument ist nicht stichhaltig. Die angeblich gefahrenen Kilometer sind eine reine Behauptung. Selbst wenn dies zuträfe, fehlte der Beschuldigten nach wie vor die entsprechende Fahrpraxis auf schneebedeckter Strasse, auch nach Absolvierung eines Schleuder-