Auch dies ist plausibel und steht mit der anschliessenden raschen Abnahme des Tempos 119.4 Meter vor dem Stillstand, nicht in Widerspruch. Schliesslich hält die Verteidigerin das Motorbremsen um 16:04:30 Uhr selbst für möglich (vergleiche act. 7.1). Die Kritik der Beschuldigten ist somit unbegründet. Die Beschuldigte moniert, es fehlten Angaben bezüglich des Zustands des involvierten Sattelmotorfahrzeugs. Dem ist der Polizeirapport vom 21. Dezember 2021 entgegenzuhalten (act. 1 StA S. 3). Darin ist vermerkt, dass der technische Zustand sowohl des Zugfahrzeugs als auch des Anhängers in Ordnung gewesen sei. In den Akten lassen sich keine gegenteiligen Hinweise finden.