Seite 23 von 33 eine Näherungsangabe, die anhand des öffentlich zugänglichen amtlichen Kartenwerks des Bundes ermittelt wurde und lediglich der Plausibilisierung der nachfolgenden Würdigung dient. Die Auswertung des Fahrtenschreibers (act. 7 StA) weist für den relevanten Streckenabschnitt zudem eine Distanz von 1.11 km aus. Daraus ergibt sich, dass die Messstrecke nicht nur den eigentlichen Unfallabschnitt, sondern auch die vorgelagerte Fahrstrecke bis zum Unfallort umfasst.