D. Fahrtenschreiber und Zustand Sattelmotorfahrzeug Die Beschuldigte wirft der Vorinstanz vor, die Daten des Fahrtenschreibers (act. 6 StA) nicht richtig interpretiert zu haben. Namentlich habe sie sich nicht mit den von C.___ beschriebenen Bremsmanövern vor der Kollision auseinandergesetzt.