Im Übrigen bestätigt C.___ die Aussagen von B.___, indem er selbst ebenfalls beobachtete, wie die Beschuldigte geschleudert sei, woraufhin er die Motorenbremse aktiviert habe. In der Zwischenzeit sei die Beschuldigte wieder auf ihre Seite gekommen, weshalb er sein Fahrzeug wieder rollen gelassen habe. Als sie erneut auf seine Fahrbahn geriet, sei er auf das Bord ausgewichen (act. 5 StA Fragen 1 und 7). Auch C.___ beschreibt somit eine Bewegung des Personenwagens aus Fahrtrichtung der Beschuldigten von links nach rechts und wieder nach links.