Auf entsprechende Nachfrage räumte sie indes ein, er habe sie nicht gesehen (act. 12 LGP Fragen 34 f.). Vor diesem Hintergrund lassen sich die drei Male, bei denen die Beschuldigte mit ihrem Personenwagen auf der Furkastrasse Richtung Realp geschleudert ist, gestützt auf die Aussagen der Zeugen sowie der Beschuldigten selbst erstellen. Die entsprechenden Erwägungen der Vorinstanz sind daher nicht zu beanstanden.