A. Schleudern Die Vorinstanz würdigte die Aussagen der Beschuldigten sowie diejenigen von B.___ und C.___ sorgfältig und kam dabei zum Schluss, dass die Beschuldigte dreimal ins Schleudern geraten sei. Das erste Mal gemäss ihren eigenen Aussagen rund einen oder zwei Kilometer vor der Kurve im Bereich «Mitschen». Zum zweiten Mal sei die Beschuldigte kurz vor der Kurve im Bereich «Mitschen» ins Schleudern geraten. Ein drittes Mal sei sie kurz nach der Kurve ins Schleudern geraten, wobei sie ihr Fahrzeug nicht