Rein appellatorische Kritik ist im Übrigen nicht zu hören. Indem die Beschuldigte wiederholt Fehler bei der Fahrweise respektive dem Verhalten anderer sucht, versucht sie, die Verantwortung für den Unfall von sich wegzuschieben. 4.6.3 Erwägungen des Obergerichts Das Obergericht kann sich den treffenden Ausführungen der Vorinstanz im Wesentlichen anschliessen und hält ergänzend und präzisierend das Nachfolgende fest.