BStGer CA.2024.19 vom 31.10.2024 E. 2.1.2). Wenn die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu überprüfen ist, ist nach Massgabe der modernen Aussagenpsychologie weniger die allgemeine Glaubwürdigkeit oder Wahrhaftigkeit der jeweiligen Aussageperson an sich von Bedeutung als vielmehr die spezielle Glaubhaftigkeit der im Einzelfall zu überprüfenden konkreten Aussage (Armin Nack, Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit, in Kriminalistik 4/95, S. 257 ff., mit weiteren Hinweisen).