4.6 Beweiswürdigung des Obergerichts 4.6.1 Grundlagen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (E. 3.1.3.1 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Nochmals erwähnt sei der Grundsatz «in dubio pro reo» in seiner Ausprägung als Beweiswürdigungsregel. Bestehen unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat, so geht das Gericht von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage aus (Art. 10 Abs. 3 StPO).