Zudem versucht die Beschuldigte, die Glaubwürdigkeit von C.___ als Berufschauffeur in Zweifel zu ziehen, und rügt die fehlende Abklärung von Tatsachen, die sich auf mögliche Fehler seitens C.___ beziehen. Weiter beanstandet sie die Auswertung der Informationen des Fahrtenschreibers (act. 7.1 S. 39 f.).