Seite 17 von 33 4.5 Vorbringen der Parteien im Berufungsverfahren 4.5.1 Vorbringen der Beschuldigten Die Beschuldigte moniert in weiten Teilen ausführlich, der angeklagte Sachverhalt sei nicht nachgewiesen und kritisiert insgesamt die Beweiswürdigung der Vorinstanz. So stütze sich diese namentlich im Wesentlichen auf die Aussagen von B.___. Zudem versucht die Beschuldigte, die Glaubwürdigkeit von C.___ als Berufschauffeur in Zweifel zu ziehen, und rügt die fehlende Abklärung von Tatsachen, die sich auf mögliche Fehler seitens C.___ beziehen.