4.3.2 Aussagen von B.___ an der Berufungsverhandlung Auch B.___ konnte sich an der Berufungsverhandlung nicht mehr an jedes Detail erinnern (act. 7.1 S. 12 Rz. 1-2), bestätigte aber im Wesentlichen seine Aussagen, die er bei der Polizei gemacht hatte. Wie oft die Beschuldigte geschleudert habe, konnte B.___ nicht mehr genau rekapitulieren («Ich weiss nicht