Seite 15 von 33 4.3 Vorhandene Beweismittel Für die Zusammenfassung der Aussagen sowie der Fotodokumentation der Kantonspolizei Uri wird auf die vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen (E. 3.3.2.2 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Als objektive Beweismittel liegen der Polizeirapport vom 21. Dezember 2021 (act. 1 StA), die Fahrer- und Fahrzeugdaten des Sattelmotorfahrzeugs von C.___ (act. 6-16 StA) sowie die Fotodokumentation der Polizei (act.