Dadurch musste C.___ mit dem Sattelmotorfahrzeug, Kontrollschild SO XXX und SO XXX, welcher zur selben Zeit am selben Ort in entgegengesetzte Richtung fuhr, über das rechtsseitig aufsteigende Bord ausweichen, wodurch dessen Auflieger ausscherte und mit dem auf seiner Fahrbahn befindlichen Personenwagen der beschuldigten Person kollidierte. Die beschuldigte Person hat mit ihrem Verhalten durch eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen, indem sie aus Unachtsamkeit die Geschwindigkeit unabsichtlich, aber pflichtwidrig, nicht im Auge behielt.