__ darüber hinaus in Zweifel zu ziehen wäre, legt die Beschuldigte nicht dar. Schliesslich ist mit der Staatsanwaltschaft festzuhalten, dass neben den Aussagen der Zeugen sowohl belastenden Seite 9 von 33 Aussagen der Beschuldigten als auch die Fotodokumentation der Polizei aktenkundig sind, die ebenfalls in die Beweiswürdigung miteinzubeziehen sind. Auf die Einholung der Strafregisterauszüge der beiden Zeugen wird verzichtet. Der Beweisantrag wird abgewiesen.