Weitere Umstände, welche Einfluss auf die Würdigung der Zeugenaussagen haben können, sind etwa frühere Strafverfahren wegen Rechtspflegedelikten (insbesondere wegen falschen Zeugnisses, falscher Anschuldigung oder Irreführung der Rechtspflege) gegen den Zeugen oder Hinweise auf eine sachliche Befangenheit, wie beispielsweise eine Befürwortung der Tat durch den Zeugen aus Loyalität oder politischer Überzeugung. Zu klären ist unter Umständen daher auch das Verhältnis beziehungsweise die Einstellung des Zeugen zur Tat.