3. Beweisergänzung 3.1 Strafregisterauszüge von C.___ und B.___ 3.1.1 Ausführungen der Beschuldigten An der Berufungsverhandlung wiederholt die Beschuldigte den Beweisantrag, es seien die Strafregisterauszüge von C.___ und B.___ einzuholen. Eventualiter seien lediglich die Strafeinträge allfälliger Strassenverkehrsdelikte einzuholen. Zur Begründung bringt sie vor, eine Verurteilung erfolge ausschliesslich gestützt auf die belastenden Aussagen von C.___ und B.___. Vor diesem Hintergrund sei deren Glaubwürdigkeit von grundlegender Bedeutung.