2. Verletzung von Art. 6 StPO 2.1 Vorbringen der Beschuldigten Die Beschuldigte macht eine Verletzung von Art. 6 StPO geltend. Der Sachverhalt sei nur zu Lasten der Beschuldigten abgeklärt worden. So sei die Polizeimeldung vermutungsweise einzig gestützt auf die Aussagen von C.___ und B.___ und ohne Befragung der Beschuldigten veröffentlicht worden. Ferner hätten die Staatsanwaltschaft und die Vorinstanz den Unfallbeteiligten C.___ als möglichen Mit- oder Alleinverursacher des Unfalls befragen müssen.