Am 3. Januar 2024 reichte die Beschuldigte eine «Ergänzung» zu ihrer Berufungsbegründung vom 30. November 2023 sowie ihre Kostennote ein (act. 2.6). F. Mit Verfügung vom 12. April 2024 entschied die Verfahrensleitung, das Verfahren mündlich durchzuführen und dem Beweisantrag auf erneute Einvernahme von B.___ und C.___ stattzugeben. Die übrigen am 30. November 2023 gestellten Anträge der Beschuldigten wurden abgewiesen. Es wird auf die Begründung in der Verfügung verwiesen (act. 1.12).