Es seien B.___ und C.___ [sic!] als Auskunftsperson/Belastungszeugen als auch hinter C.___ [sic!] fahrende LKW-Fahrer unter Teilnahme und Wahrung der Konfrontationsrechte der Berufungsklägerin einzuvernehmen; 3. Es sei der Berufungsklägerin der Schaden zu vergüten, der ihr durch dieses Verfahren entstanden ist, insbesondere seien ihr die Reisekosten für das Verfahren vor Vorinstanz und bei der Berufungsgegnerin zu entschädigen;