a. Es seien B.___ und C.___ [sic!] als Auskunftsperson/Belastungszeugen als auch hinter C.___ [sic!] fahrende LKW-Fahrer unter Teilnahme und Wahrung der Konfrontationsrechte der Berufungsklägerin erstmals unter Wahrung der Konfrontationsrechte [sic!] der Berufungsklägerin einzuvernehmen; b. Gestützt auf diese Einvernahmen sei der streitgegenständliche Strafbefehl durch die Berufungsbeklagte eventualiter durch die Vorinstanz neu zu beurteilen, 2.2 Eventualiter vor Ihrem Gericht weiter mündlich zu führen und der nachfolgende Beweisantrag gutzuheissen: