Seite 2 von 33 3. Subsubeventualiter sei das Verfahren vor ihrem Gericht mündlich zu führen und der nachfolgende Beweisantrag gutzuheissen: Es seien B.___ und C.___ [sic!] als Auskunftsperson/Belastungszeigen unter Teilnahme und Wahrung der Konfrontationsrechte der Berufungsklägerin einzuvernehmen.» D. Am 30. November 2023 reichte die Beschuldigte nach zweimalig gewährter Fristerstreckung ihre schriftliche Berufungsbegründung ein und beantragte Folgendes (act. 2.5):