3 Das Obergericht verfügt: 1. Die Berufung wird als durch Rückzug erledigt am Geschäftsprotokoll abgeschrieben. Das Urteil des Landgerichts Uri [LGS 22 13] vom 29. Juni 2023 wird rechtskräftig. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Eine Entschädigung oder Genugtuung wird nicht entrichtet. 4. Zustellung Altdorf, 18. Dezember 2023 OBERGERICHT DES KANTONS URI Strafrechtliche Abteilung Die Vorsitzende Die Gerichtsschreiberin Rechtsmittelbelehrung