2. Das volle Honorar des amtlichen Verteidigers von A.____, RA MLaw Julian Burkhalter, wird für das erstinstanzliche Verfahren auf insgesamt CHF 12'174.70 (inklusive Barauslagen und MWST) festgelegt. Der Kanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger für das erstinstanzliche Verfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 9'329.00 aus.