Seite 48 von 51 hat A.____ im Umfang von 70 Prozent, ausmachend CHF 1'470.00, zu tragen. Die restlichen Verfahrenskosten von 30 Prozent, ausmachend CHF 630.00, gehen zu Lasten der Staatskasse des Kantons Uri. VI. 1. Die Entschädigung des vormaligen amtlichen Verteidigers von A.____, RA Roberto Zalunardo- Walser, wird auf CHF 7'360.40 festgesetzt und wurde ihm bereits ausbezahlt.