Die amtliche Entschädigung des amtlichen Verteidigers beträgt für das Jahr 2024 CHF 2’574.00 (13.2 Stunden x CHF 195.00). Hinzu kommen die Barauslagen von insgesamt CHF 989.80. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer auf das Honorar (CHF 208.50) und auf die Barauslagen (CHF 80.20) hinzuzurechnen. Der Kanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger für das Rechtsmittelverfahren für das Jahr 2024 somit eine amtliche Entschädigung von total CHF 3'852.50 aus. C. Fazit Das volle Honorar des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, RA MLaw Julian Burkhalter, wird für das Rechtsmittelverfahren somit auf CHF 7'160.15 (inklusive Barauslagen und MWST) festgelegt.