Die amtliche Entschädigung des amtlichen Verteidigers beträgt für das Jahr 2023 CHF 1'482.00 (7.6 Stunden x CHF 195.00). Hinzu kommen die Barauslagen von insgesamt CHF 234.00. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer auf das Honorar (CHF 114.10) und auf die Barauslagen (CHF 18.00) hinzuzurechnen. Der Kanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger für das Rechtsmittelverfahren für das Jahr 2023 somit eine amtliche Entschädigung von total CHF 1'848.10 aus.