A. Für das Jahr 2023 Das volle Honorar des amtlichen Verteidigers für das Jahr 2023 beträgt CHF 1’976.00 (7.6 Stunden x CHF 260.00). Hinzu kommen die Barauslagen von insgesamt CHF 234.00. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer auf das Honorar (CHF 152.15) und auf die Barauslagen (CHF 18.00) hinzuzurechnen. Im Ergebnis wird das volle Honorar des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt MLaw Julian Burkhalter, für das Rechtsmittelverfahren für das Jahr 2023 auf insgesamt CHF 2'380.15 (inklusive Barauslagen und MWST) festgelegt.