Der Aufwand wird auf die effektive Dauer der Hauptverhandlung, also auf 3 Stunden (somit um 1 Stunde), gekürzt. Insgesamt wird der Zeitaufwand damit um 1 Stunde auf 20.8 Stunden reduziert, wovon 7.6 Stunden auf das Jahr 2023 und 13.2 Stunden auf das Jahr 2024 entfallen. Aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteueransätze (bis Ende 2023 7.7 % und ab 2024 8.1 %) ist das Honorar für die Jahre 2023 und 2024 separat zu berechnen. Das Obergericht erachtet demnach für die amtliche Verteidigung im vorliegenden Rechtsmittelverfahren einen Zeitaufwand von insgesamt 20.8 Stunden den Umständen angemessen.