9.3.3 Rechtsmittelverfahren Für das Rechtsmittelverfahren macht die amtliche Verteidigung gestützt auf die eingereichte Honorarnote einen Zeitaufwand von insgesamt 21.8 Stunden geltend. Für die Hauptverhandlung in Altdorf werden 4 Stunden in Rechnung gestellt. Die Reisezeit wird nicht als Arbeitszeit entschädigt. Es wird hierfür ein Zuschlag zum Honorar gewährt (vergleiche Art. 36 GGebR), womit die Reisezeit bereits abgegolten ist. Der Aufwand wird auf die effektive Dauer der Hauptverhandlung, also auf 3 Stunden (somit um 1 Stunde), gekürzt.