Die amtliche Entschädigung des amtlichen Verteidigers beträgt CHF 7'926.75 (40.65 Stunden x CHF 195.00). Hinzu kommen die Barauslagen von insgesamt CHF 735.30. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer auf das Honorar (CHF 610.35) und auf die Barauslagen (CHF 56.60) hinzuzurechnen. Der Seite 42 von 51 Kanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger für das erstinstanzliche Verfahren somit eine amtliche Entschädigung von total CHF 9'329.00 aus.