Das volle Honorar des amtlichen Verteidigers beträgt damit CHF 10'569.00 (40.65 Stunden x CHF 260.00). Hinzu kommen die Barauslagen von insgesamt CHF 735.30. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer auf das Honorar (CHF 813.80) und auf die Barauslagen (CHF 56.60) hinzuzurechnen. Im Ergebnis wird das volle Honorar des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, RA MLaw Julian Burkhalter, für das erstinstanzliche Verfahren auf insgesamt CHF 12'174.70 (inklusive Barauslagen und MWST) festgelegt.