Selbst wenn noch davon ausgegangen wird, dass eine Besprechung der Übernahme des Mandates diente, eine Besprechung der Ausarbeitung des mündlichen Plädoyers diente und eine der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, so ist nicht ersichtlich, wofür die dritte und vierte Besprechung abgehalten wurde, wofür insgesamt fünf Stunden in Rechnung gestellt wurden. Die Dauer der dritten und vierten Besprechung in der JVA Solothurn wird um je 1.25 Stunden gekürzt. Der Zeitaufwand wird insgesamt um 7.75 Stunden auf 40.65 Stunden gekürzt.