Mit Eingabe vom 16. Juni 2023 hat die amtliche Verteidigung ihre Honorarnote eingereicht (act. 01.35 LG). Sie macht einen Zeitaufwand von insgesamt 48.4 Stunden geltend. Darin ist diverser Aufwand enthalten, welcher für eine angemessene Verteidigung nicht notwendig erscheint und den es zu kürzen gilt: Für die Hauptverhandlung in Altdorf werden 8 Stunden in Rechnung gestellt inklusive An- und Rückreise. Die Reisezeit wird nicht als Arbeitszeit entschädigt. Es wird ein Zuschlag zum Honorar gewährt (vergleiche Art. 36 GGebR). Zu entschädigen ist daher nur die effektive Dauer der Hauptverhandlung, das heisst 3.5 Stunden. Die Terminabsprache am 12. Januar 2023 mit dem Landgericht Uri (durch