Dem ist nachfolgend Rechnung zu tragen. Der Grossteil der Verfahrenskosten ist hingegen auf die schwersten Anklagevorwürfe, den mehrfachen, teilweise versuchten, Raub, die mehrfache einfachen Körperverletzung, die Sachbeschädigung sowie weitere Delikte zurückzuführen. Es rechtfertigt sich deshalb, die Verfahrenskosten dem Beschuldigten zu 90 Prozent, ausmachend CHF 33'086.65, aufzuerlegen. Die restlichen Verfahrenskosten von 10 Prozent, ausmachend CHF 3’676.30, gehen zu Lasten der Staatskasse des Kantons Uri.