Weiter moniert der Verteidiger, die Kosten von CHF 3'200.00 für den Vorfall vom 8. Juli 2020 seien zu hoch. Es sei nicht ersichtlich, dass mehr als zwei Beamte ausgerückt wären. Auch sei der kriminaltechnische Dienst oder der Dienstchef-Pikett nicht viermal ausgerückt, sondern höchstens zweimal. Woran er dies in den Akten festmacht, führt er nicht aus. Ferner seien die Aufwendungen des Kriminaltechnischen Dienstes als Auslagen zu berücksichtigen, es fehlten jedoch Belege bezahlter Rechnungen. Am 8. Juli 2020 beging der Beschuldigte mehrere Delikte an verschiedenen Örtlichkeiten. Die Polizei musste daher an mehrere Tatorte ausrücken (zum Beispiel act. 11/5 StA, act. 11/7 StA oder act.