Es seien unzulässigerweise Kosten für Amtshandlungen zu Vorfällen auferlegt worden, für welche Freisprüche erfolgt seien. Gewisse Kosten seien nicht bei der Kantonspolizei angefallen. Auslagen seien nicht belegt. Telefonkosten würden über die Pauschalgebühr abgegolten und seien weder angefallen noch nachgewiesen. Die hohen Kosten von CHF 10.00 pro Foto seien nicht angemessen und erst recht nicht belegt. Gewisse alltägliche Amtshandlungen und Auslagen